Der Dichter Martial, der vom Vortrag seiner Verse
lebte und zu dessen
Zeit es noch keine institutionalisierte
Form des Schutzes von fremdem
Eigentum (Copyright) gab,
warf seinem Dichterkollegen Fidentinus vor,
seine Gedichte
fälschlich als die eigenen vorzutragen. Martial setzt in
einem
Epigramm seine Bücher mit freigelassenen Sklaven gleich
und
beschimpft seinen Dichterkollegen daher als plagiarius
(wörtlich:
Menschenräuber, Sklavenhändler)
(Epigramme 1, 52).
Der Begriff des
Plagiats geht so auf eine der ältesten bekannten
Urheberrechtsverletzungen im Rom des ersten Jahrhunderts nach
Christus
zurück.[2] Im Unterschied zum Beispiel zur Kopie
ächteten auch andere
Kulturen und Zeitalter die plagiatorische
Aneignung eines Werkes
weitgehend.